Wenn die Regierung entscheidet, wer Journalist ist und wer nicht nicht, ist es um die Pressefreiheit schlecht bestellt
- Hans-Jürgen Weissbach
- 15. März
- 1 Min. Lesezeit
Erstmals wurde ein EU-Bürger, der Berliner Journalist Hüseyin Doğru, auf deutsches Betreiben hin von der EU wegen angeblicher Russlandpropaganda sanktioniert. Nun muss er mit seiner Familie von 506 € im Monat leben. Niemand darf ihn wirtschaftlich unterstützen. Auch die Krankenversicherung für seine schwangere Frau würde gesperrt. Das kommt seinem bürgerlichen Tod gleich — nur noch ein kleiner Schritt zur "Schutzhaft"?
»Du bist existenziell auf null gestellt«
In der offiziellen Begründung wird ausdrücklich seine Berichterstattung zum Thema Palästina erwähnt. https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2725706
Der Vorwurf lautet, er verbreite Desinformation im Sinne der Russischen Föderation. Allerdings findet sich in den Akten der EU keinerlei Nachweis für eine Verbindung zu Russland. Ihm wird auch keine Straftat vorgeworfen. Gehandelt wird nach dem sog. Gefahrenabwehrrecht. Der Großteil seiner Beiträge in sozialen Medien kritisiert westliche Geopolitik und imperialistisches Verhalten von Staaten, darunter auch das imperialistische Verhalten Russlands. Das Auswärtige Amt erklärte auf der Bundespressekonferenz erklärt, er sei kein Journalist, sondern Aktivist oder Desinformationsakteur. Dsmit stellt sich die Frage: Wer gilt als Journalist – und wer nicht? Am Ende zählt möglicherweise nur noch als Journalist, wer der Regierung genehm ist.
Siehe Berliner Zeitung von 15.3.2
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